Coach Amrein GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coach Amrein GmbH

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Coach Amrein GmbH (nachfolgend “Firma”). Die Firma erbringt Coachings und Beratungsdienstleistungen für Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Persönlichkeits- und Betriebsentwicklung und Hofübergabe sowie für die Landwirtschaft im Allgemeinen.
  2. Vertragsabschluss
    Der Vertragsabschluss kommt durch das Retournieren des ausgefüllten «Auftragsblattes» durch den Kunden oder durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
    Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
  3. Preise
    Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
    Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
  4. Bezahlung
    Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.
    Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
  5. Pflichten der Firma
    5.1. Dienstleistungserbringung
    Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
    5.2. Hilfspersonen
    Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
  6. Pflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach
    Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
  7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
    Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
  8. Rücktritt
    Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.
  9. Termin-Annullation
    Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos. Für die verspätete Terminabsage wird dem Kunden eine Pauschale von CHF 50.- in Rechnung gestellt.
  10. Gewährleistung
    Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
  11. Haftung
    Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
  12. Immaterialgüterrechte
    Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  13. Datenschutz
    Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der
    Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder
    Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
  14. Änderungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
    Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (www.amrein-landwirtschaft.ch) durch die Firma in Kraft.
    Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
  15. Priorität
    Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
  16. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
    die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
  17. Vertraulichkeit
    Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
  18. Höhere Gewalt
    Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und
    Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemien unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere
    Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
  19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.